Die Entwicklung unserer Stadt wird insbesondere durch die Bauleitplanung geprägt. Diese ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und gliedert sich in die Flächennutzungsplanung (sog. vorbereitende Bauleitplanung) und die Bebauungsplanung (sog. verbindliche Bauleitplanung). Daneben gibt es weitere Planungsinstrumente, wie z.B. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder Abrundungs- und Erweiterungssatzungen. Der Flächennutzungsplan stellt die langfristigen Planungsziele der Stadt Versmold dar, und zwar in Form der unterschiedlichen Nutzungsarten wie Wohnbau- und Gewerbeflächen etc.. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und trifft konkrete Festsetzungen zum einzelnen Baugrundstück und dessen Nutzungsmöglichkeiten (Art und Maß der baulichen Nutzung, bebaubare Fläche, Geschossigkeit usw.) sowie Aussagen zur Baugestaltung. Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung und daher geltendes und zu beachtendes Recht!
Flächennutzungs- und Bebauungspläne bilden die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Ihre Aufstellung oder auch Änderung ist einem umfassenden Verfahren unterworfen, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Für Fragen dazu, vor allem zu Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger(innen), stehen die zuständigen Mitarbeiter(innen) der Stadtverwaltung im Fachbereich 3 gerne zur Verfügung. Das gilt natürlich auch für gezielte Auskünfte aus dem Flächennutzungsplan oder aus den verschiedenen Bebauungsplänen.
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