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Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag ist eine nach den §§ 127 ff. BauGB in der Regel vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. 

Mit dem Beitrag werden u.a. die kommunalen Investitionen für den Erwerb der Straßenfläche, die Anlegung einer Straßenentwässerungsanlage, die Anlegung einer Straßenbeleuchtung und die erstmalige Herstellung der Befestigung der Straßenfläche gedeckt

Die Erhebung erfolgt in der Regel mit 1 oder 2 Vorausleistungsbescheiden in zeitlich engem Zusammenhang mit den einzelnen Ausbauschritten sowie einer endgültigen Abrechnung 2 Jahre nach der endgültigen Fertigstellung der Straße.

Fachbereich
Fachbereich 4: Finanzen
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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