Die Stadt Versmold unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Un-glücksfällen eine Freiwillige Feuerwehr.
Die Freiwillige Feuerwehr Versmold besteht aus vier Löschzügen, einem Musikzug und der Jugendfeuerwehr.
Löschzug Versmold und Jugendfeuerwehr: www.ffw-versmold.de
Löschzug Bockhorst: www.loeschzug-bockhorst.de
Löschzug Hesselteich: www.lz-hesselteich.de
Löschzug Oesterweg: www.lz-oesterweg.de
Musikzug Oesterweg: www.musikzug-oesterweg.de
Für jeden Einsatz der Einsatz der Feuerwehr entstehen erhebliche Kosten. Diese Kosten werden der geschädigten Person jedoch in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Es gibt allerdings auch Einsätze, für die die Stadt Versmold Kostenersatz erhebt, z.B. bei Gefahren oder Schäden, die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen entstanden sind.
Darüber hinaus werden für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen Gebühren erhoben.
Die Berechnung der Kosten und Gebühren richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Versmold in der Stadt Versmold.
Die Versmolder Feuerwehr besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften.
Nehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitglieder der Feuerwehr während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Lehrgängen teil, erhalten sie vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten. Die Arbeitgeber können anschließend bei der Stadt Versmold die Erstattung der fortgewährten Leistungen beantragen.
Auch Selbständige können den Ersatz ihres Verdienstausfalls beantragen, sofern dieser durch Einsätze oder Lehrgänge tatsächlich entstanden ist. Die Höhe des Stundensatzes ist durch Satzung festgelegt.
Verwenden Feuerwehrleute für die Fahrt zu einem Lehrgang beim Institut der Feuerwehr einen privaten Pkw, so können sie bei der Stadt Versmold die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Der Antrag erfolgt formlos. Er muss Angaben über Datum, Ziel und Zweck der Fahrt, zurückgelegte Entfernung und für die Erstattung zu verwendende Bankverbindung enthalten. Die Teilnahmebestätigung des IdF ist beizufügen.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–17.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd
Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
Weitere Öffnungszeiten