Die Gestattung ist eine zeitlich befristete Ausschankerlaubnis von alkoholhaltigen Getränken, die für einen besonderen Anlass erteilt werden kann. Einer Gestattung bedarf es nicht, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden. Der erforderliche besondere Anlass kann z .B. ein Volksfest, ein Firmenjubiläum, ein Tag der offenen Tür oder eine Sportveranstaltung sein.
Antrag
40,00 EUR, bei Vereinen, Kirchen, gemeinnützigen Einrichtungen: 25,00 EUR, bzw. bei größeren Veranstaltungen (z.B. „Zeltveranstaltungen“): 175,00 EUR, bei Vereinen, Kirchen, gemeinnützigen Einrichtungen: 100,00 EUR.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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