Der Gewässerschutzbeauftragte ist der gesetzlich vorgeschriebene kommunale Betriebsbeauftragte der Stadt Versmold, der für die innerbetriebliche Eigenüberwachung der städtischen Abwasseranlagen Sorge trägt. Seine Aufgaben sind detailliert im Wasserhaushaltsgesetz geregelt.
Die städtischen Abwasseranlagen bestehen aus dem öffentlichen Kanalisationsnetz einschließlich der Regenbecken und Pumpwerke sowie der Kläranlage der Stadt Versmold. Der Gewässerschutzbeauftragte überwacht im Interesse des Gewässerschutzes die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen, die der Betreiber der Kläranlage und des Kanalisationsnetzes zu beachten hat. Dazu führt er insbesondere regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung der Anlagen durch. Festgestellte Mängel teilt er dem Betreiber mit und schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor.
Er wirkt auf die innerbetriebliche Verbesserung der Abwasseranlagen hin zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls und zu umweltfreundlichen Produktionen. Der Gewässerschutzbeauftragte berät in allen Gewässerschutzangelegenheiten und klärt auf über verursachte Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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