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Etwas melden

Gewerbe-Anmeldung

Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist gleichzeitig anzuzeigen. Hierzu zählen

  • die Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, 
  • die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.) , 
  • die Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie z.B. eines Verkaufsbüros, eines Auslieferungslagers usw., 
  • die Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde, 
  • der Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft, 
  • der Wechsel der Rechtsform und 
  • die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung).

Unterlagen

Formular Gewerbeanmeldung,
Personalausweis,
evtl. Vollmacht.

  • zusätzlich: 
  • evtl. Handwerkskarte, 
  • bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag, 
  • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zum Geschäftsführer und Auszug aus dem Handelsregister, 
  • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten (z.B. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Edelmetallen, Schmuck, Altmetallen usw.): Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, 
  • bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (Die selbständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein.).

Gebühren

a) 26,00 EUR für Gewerbean- und –ummeldungen natürlicher Personen und vertretungsberechtigter Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind,

b) 33,00 EUR für Gewerbean- und –ummeldungen juristischer Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschafter sind bzw. 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen,

c) 15,00 EUR für Zweitschriften.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (z.B. Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Makler- und Versicherungsvermittlergewerbe, Spielhallen und Gaststätten).

Fachbereich
Fachgruppe 2.1 Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Abteilung
Frau Tanja Witulla
Telefon
05423 954-134
Telefax
05423 954-134
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr
 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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