Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer.
Zur Besteuerung berechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte hat.
Über die persönlich und sachliche Steuerpflicht entscheidet jedoch das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung des Betriebes liegt.
In der Regel ist der Unternehmer des Gewerbebetriebes auch der Gewerbesteuerpflichtige.
Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Gewerbebetriebes sind das Einkommen- bzw. Körperschaftssteuerrecht, das Gewerbesteuergesetz sowie die gemeindliche Haushalts- oder Hebesatzsatzung.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewinn des Betriebes.
Den aktuellen Steuersatz finden Sie hier.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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