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Gewerbesteuer

Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer.

Zur Besteuerung berechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte hat.

Über die persönlich und sachliche Steuerpflicht entscheidet jedoch das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung des Betriebes liegt.

In der Regel ist der Unternehmer des Gewerbebetriebes auch der Gewerbesteuerpflichtige.

Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Gewerbebetriebes sind das Einkommen- bzw. Körperschaftssteuerrecht, das Gewerbesteuergesetz sowie die gemeindliche Haushalts- oder Hebesatzsatzung.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewinn des Betriebes.

Den aktuellen Steuersatz finden Sie hier.

Fachbereich
Fachbereich 4: Finanzen
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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