Grundstücke der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden mit der Grund-steuer A; alle anderen sonstigen Grundstücke mit der Grundsteuer B besteuert.
Zur Besteuerung berechtigt ist die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entscheidet jedoch das Finanzamt, in dessen Bezirk die Gemeinde bzw. das Grundstück liegt.
In der Regel ist der Grundstückseigentümer auch der Grundsteuerpflichtige. Bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse findet der steuerliche Wechsel in der Regel erst zum nächsten 01. Januar des Folgejahres statt.
Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Grundstücks sind das Bewertungsgesetz, das Grundsteuergesetz sowie die gemeindliche Haushalts- oder Hebesatzsatzung. Die Festsetzung der Grundsteuern erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid, der in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres bekanntgegeben wird.
Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf der Homepage.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd
Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
Weitere Öffnungszeiten