In Versmold wird wie in allen 396 Gemeinden in NRW das Halten von Hunden besteuert. Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Steuerschuldner ist derjenige, der einen Hund in seinen Haushalt für sich oder für seine Haushaltsangehörigen ganz oder teilweise zu privaten Zwecken aufnimmt.
Hunde, die ausschließlich für hilflose Personen (z.B. Blinde, Taube) gehalten werden, werden auf Antrag von der Steuer befreit.
Für Hunde, die der Bewachung von Gebäuden dienen, wird die Steuer auf 50 % reduziert, wenn das nächste Gebäude weiter als 200 m (Luftlinie) entfernt liegt.
Personen, die Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, erhalten für einen Hund eine Ermäßigung von 50 %.
Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Nach Aufnahme eines Hundes in den Haushalt ist dieser innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt anzumelden.
Die An- und Abmeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Versmold erfolgen. Die Ausgabe von Ersatzsteuermarken wird nur vom Steueramt durchgeführt.
Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf unserer Homepage
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
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