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Immissionsschutz

Neben diesem baurechtlichen Aspekt werden schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb von Anlagen, insbesondere aber auch durch das Verhalten von Personen verursacht. Hierzu zählt z. B. der Betrieb von Rasenmähern in der Mittagszeit, das Grillen oder Ver- bzw. Abbrennen von Gegenständen im Freien, die Benutzung von Tongeräten, das Laufenlassen von Motoren und das Halten von Tieren. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der Stadt Versmold als örtliche Ordnungsbehörde. Teilweise sind jedoch auch in diesen Bereichen andere Immissionsschutzbehörden für die Beseitigung der Zustände verantwortlich.

Die zuständigen Mitarbeiter geben gerne dazu Auskunft bzw. nennen im Bedarfsfalle die fachlich zuständige Stelle.

Fachbereich
Fachgruppe 2.1 Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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