Die Elternbeiträge werden aufgrund des § 23 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz-KiBiz) durch die Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh festgesetzt.
Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Dementsprechend werden die Beiträge von der Stadt Versmold gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis
Gütersloh weitergeleitet.
Zur Berechnung des Elternbeitrages werden folgende Einkommensunterlagen benötigt:
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Do auch 14-18 Uhr
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