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Kindergarten und Beiträge

Die Elternbeiträge werden aufgrund des § 23 Abs. 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz-KiBiz) durch die Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh festgesetzt.

Der Kreis Gütersloh als örtlicher Träger hat diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Dementsprechend werden die Beiträge von der Stadt Versmold gemäß KiBiz erhoben, eingezogen und an den Kreis
Gütersloh weitergeleitet.

Unterlagen

Zur Berechnung des Elternbeitrages werden folgende Einkommensunterlagen benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres 
  • Dezemberverdienstabrechnung 
  • aktuelle Verdienstabrechnung 
  • Wohngeldbescheid 
  • Nachweis über den Bezug von Kinderzuschlag
  •  Bescheinigung über Bewilligung des Arbeitslosengeldes 
  • Bescheinigung über ALG II 
  • Elterngeld

Gebühren

Die aktuelle Beitragstabelle finden Sie auf unserer Homepage.

Fachbereich
Fachgruppe 2.3 Schule, Sport, Familie, Kultur, Generationen
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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