Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und -behandlung dient der Reinhaltung unserer Gewässer. Saubere Gewässer sind Lebensgrundlage für den Menschen, für Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus ist eine intakte Umwelt die Grundlage für eine sichere Trinkwassergewinnung.
Durch das Landeswassergesetz ist die Stadt Versmold dazu verpflichtet, das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser von den Grundstücken abzuleiten und zu reinigen. Bei den meisten Grundstücken geschieht dies über den Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
Aber was ist mit Grundstücken im Außenbereich, wo noch keine Abwasserleitungen verlegt worden sind oder ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage kommt? Hier kommen Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben zum Einsatz.
Kleinkläranlagen
reinigen das Abwasser selbst und lassen das geklärte Wasser im Erdreich versickern. Voraussetzung ist, dass die Reinigungsleistung ausreichend ist, so dass das versickernde Wasser Erdreich und Grundwasser nicht belasten kann.
Kleinkläranlagen lassen zwar das gereinigte Wasser auf dem Grundstück versickern, doch auch in ihnen sammelt sich Klärschlamm an, der fachgerecht entsorgt werden muss. Dieser Schlamm kann bedarfsgerecht entleert werden; die Anlagengröße und die angeschlossenen Personen spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Zum Betrieb einer Kleinkläranlage benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Kreis Gütersloh -Untere Wasserbehörde- Hier finden Sie die Antragsunterlagen und die Ansprechpersonen der unteren Wasserbehörde
Abflusslose Gruben
sind wasserdichte Behälter, die das eingeleitete Schmutzwasser bis zur Entsorgung durch die Gemeinde speichern. Eine Einleitung ins Erdreich findet nicht statt. Sie kommen insbesondere für nicht angeschlossene Grundstücke in Betracht, deren Schmutzwasser aus Umweltschutzgründen nicht auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden kann und sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Abflusslose Gruben müssen regelmäßig entleert werden; dies erfolgt ebenfalls bedarfsgemäß und richtet sich nach Volumen und Anzahl der Personen, die Schmutzwasser einleiten.
Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Entleerung und Beseitigung der Inhalte von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt durch ein von der Stadt Versmold beauftragtes Entsorgungsunternehmen, soweit die Klärschlammbeseitigungspflicht nicht ausdrücklich vom Kreis Gütersloh auf den Grundstückseigentümer übertragen wurde.
Benutzungsgebühren/Gebührenbescheid
Seitens der Stadt Versmold werden monatlich fortlaufend die Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben organisiert; diese werden den Grundstückseigentümern ca. drei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über den Gebührenbescheid.
Die Höhe der Entsorgungsgebühr können Sie der Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung entnehmen
Hier finden Sie die Entsorgungsgebühren
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd
Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
Weitere Öffnungszeiten