Der Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh wird für Altbau und frei finanzierte Neubauwohnungen im Bereich der Städte Borgholzhausen, Halle, Versmold, Werther und der Gemeinde Steinhagen erhoben.
Gemäß § 558 BGB wird im Altkreis ein "qualifizierter Mietspiegel" nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er dient als "Begründungsmittel" bei Mieterhöhungen und als Orientierungshilfe beim Abschluss von Neuvermietung.
Alle vier Jahre wird der Mietspiegel neu erstellt. Jeweils nach zwei Jahren werden die Werte dann rein rechnerisch an die Teuerungsrate angepasst.
Der Mietspiegel kann auf unserer Homepage abgerufen werden, in Papierform ist er kostenlos im Bürgerbüro des Rathauses Versmold zu bekommen.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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