Die Ermittlung der Elternbeiträge für die Angebote der OGS erfolgt in Anlehnung an § 23 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh in der jeweils gültigen Fassung.
Finanziert wird die Maßnahme durch Zuschüsse des Landes und der Kommune und durch Elternbeiträge. Die Elternbeiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Für die Mittagsverpflegung wird ein fester Beitrag für jedes Kind erhoben.
Für die Berechnung der Elternbeiträge werden folgende Unterlagen benötigt:
Die aktuelle Entgelttabelle für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule finden Sie auf unserer Homepage.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Do auch 14-18 Uhr
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