Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes
Zu diesen Tätigkeiten gehören z. B. Vertreter an der Haustür (aber nicht Handelsvertreter), Standverkäufer auf Märkten und Anbieter von Kaffeefahrten.
Angestellte im Reisegewerbe:
Der Angestellte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Inhaberin/des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat.
Die Stadt Versmold stellt für diejenigen Gewerbetreibenden eine Reisegewerbekarte aus, die in Versmold ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweis:
Hat den Antrag eine juristische Person (z.B. AG oder GmbH) gestellt, sind Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigte natürliche Person (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Das gleiche gilt für Gesellschafter, die 50 % oder mehr des Stammkapitals oder der Stimmen verfügen.
Unbefristete Geltungsdauer: 300,00 EUR,
auf ein Jahr befristete Geltungsdauer: 200,00 EUR,
einmalige Verlängerung: 50,00 EUR,
Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit: 50,00 EUR,
Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbetätigkeit: 15,00 EUR.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
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