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Vereins-/ Versammlungswesen

Jedermann hat grds. das Recht öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

Zuständige Behörde für den Bereich der Stadt Versmold ist die Kreispolizeibehörde Gütersloh, Herzebrocker Str. 142, 33334 Gütrsloh.
Ansprechpartner ist Herr Heinrich Lüffe, Telefon: 0 52 41 / 8 69 - 22 33, 
Fax: 0 52 41 / 8 69 - 22 49, E-Mail schreiben

Fachbereich
Fachgruppe 2.1 Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung
Straße
Münsterstraße 16
Ort
33775 Versmold
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–12.30 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr
 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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