Buchstaben
Herr Höing: A - E
Frau Knufmann: F - J und P – Z
Frau Karklis: K - O
Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können Wohngeld erhalten.
Es wird auf Antrag Familien, einzelnen Familienmitgliedern oder Alleinstehenden gewährt, die ihre Wohnkosten nicht aus eigenem Einkommen aufbringen können Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Es werden bestimmte Einkommensgrenzen zugrunde gelegt und nur angemessene Aufwendungen (einschließlich Nebenkosten allerdings ohne die Kosten für Heizung, Warmwasser, Garagen, Gärten und Zuschläge für Möblierung und Untervermietung) berücksichtigt.
Die Bezieher von sogenannten Transferleistungen (das sind z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und verschiedene andere Sozialleistungen) haben keinen Wohngeldanspruch, weil ihre Wohnkosten bereits mit den Transferleistungen bezahlt werden.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | – |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
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