In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 19.11.2025 informierte die Verwaltung über die neuen Regelungen im Rahmen des im Oktober 2025 vom Bundestag und Bundesrat erlassenen und am 29.10.2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Dieses wird im Folgenden als „Bau-Turbo“ bezeichnet.
Mithilfe des kommunalen Leitlinien- und Kriterienkatalogs sollen die Wohnbauentwicklung beschleunigt, städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet werden.
Ein erster Entwurf der „Leitlinien und Kriterien zur Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a Baugesetzbuch (BauGB) für Vorhaben nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“)“ wurde in der Ausschusssitzung am 21.01.2026 vorgestellt und diskutiert. Im Anschluss an die Sitzung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken oder Hinweise schriftlich an die Stadtverwaltung zu richten.
Anschließend erfolgte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der überarbeitete Entwurf wurde in der Ausschusssitzung am 04.03.2026 beschlossen und durch die Stadtvertretung am 26.03.2026 bestätigt
Umfangreiche Informationen zum „BauTurbo“ entnehmen Sie ebenfalls der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (https://www.bmwsb.bund.de).
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