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Förderung der Sicherstellung der haus-und fachärztlichen Versorgung

Flyer mit Informationen zum Hausärztemangel

Durch die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit und den hohen Altersdurchschnitt der Hausärztinnen und –ärzte könnte sich die hausärztliche Versorgung in Versmold absehbar deutlich verschlechtern. Aufgrund dieser Situation werden Neuansiedlungen im Stadtgebiet bereits durch das Land Nordrhein-Westfalen wie auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit jeweils bis zu 50.000 Euro bezuschusst.

Um die ärztliche Versorgung in der Stadt Versmold langfristig zu unterstützen, hat der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-und Digitalausschuss in seiner Sitzung am 02.02.2021 die Richtlinie zur Förderung der Sicherstellung der haus-und fachärztlichen Versorgung in der Stadt Versmold beschlossen. Diese wurde erneut von der Stadtvertretung am 17.02.2022 verländert.
Gefördert wird die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Versmold(= Fördergebiet), die eine Arztpraxis übernehmen oder neu eröffnen oder eine Zweigpraxiseinrichtenbzw. sich in einer solchen mit einer neuen vertragsärztlichen Zulassung der KVWL niederlassen. Mit der finanziellen Unterstützung sollen günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort Versmold geschaffen werden.

Gemäß der Förderrichtlinie können hierzu Investitionskosten, die bei der Einrichtung bzw. Übernahme einer Praxis oder eines Arztsitzes entstehen, zu 50 Prozent bis zu max. 35.000 Euro gefördert werden. Die Förderung ist mit der Erwartung verbunden, dass die ärztliche Tätigkeit in der Stadt Versmold für mindestens 10 Jahre ausgeübt wird.

Hausärztinnen und Hausärzte sichern die medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung und stehen daher im Mittelpunkt dieses Förderprogramms. Doch auch eine möglichst vielfältige fachärztliche Versorgung ist ein ebenso wichtiger Standortfaktor für viele Bürgerinnen und Bürger. Daher umfasst die Förderung auch fachärztliche Praxen und Arztsitze, wenn für diese Fachrichtung eine Unterversorgung besteht.

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Herr  Michael Meyer-Hermann

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