Die Stadt Versmold geht in das fünfte Jahr mit dem Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen der Versmolder Bürgerinnen und Bürger.
Hierfür stehen in diesem Jahr 50.000 € zur Verfügung. Dieses ist exakt der Betrag, welchen die Stadt Versmold sonst nach Abzug sämtlicher Kosten als finanziellen Ertrag bei den eigenen Photovoltaikanlagen im Jahr erwirtschaftet.
Am 12.05.2020 beschloss der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, auf Vorschlag der Verwaltung, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen, um somit das „durch die Kraft der Sonne“ verdiente Geld wiederum in Klimaschutzmaßnahmen zur CO2- Einsparung in Versmold zu reinvestieren.
Das Förderprogramm gilt ab dem 01.01.2024 und ist an alle Privatpersonen der Stadt Versmold gerichtet. Somit kann jeder, egal ob EigentümerIn oder MieterIn, der/ die regional etwas zum Klimaschutz beitragen möchte, hiervon profitieren.
Hinweis für die Installation von PV-Anlagen:
Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen die Stadtwerke Versmold künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Versmold unter https://www.stadtwerke-versmold.de/netz/einspeisung/erzeugungsanlage-kleiner-135kw/
Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:
Die Stadt Versmold fördert die Dämmung der obersten Geschossdecke in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit pauschal 500 Euro, maximal jedoch bis 50% der Materialkosten. Gefordert wird eine Mindestdämmdicke von 22 cm bei Verwendung von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035. Es können auch andere Dämmstoffqualitäten verwendet werden, wenn durch Anpassung der Dicke die gleiche Dämmwirkung erzielt wird.
Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die fachkundige Verlegung, unterstützt aber durch entsprechende Beratungsangebote.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine gleichgerichtete Förderung der KfW/BAFA in Anspruch genommen wird.
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Für die Antragstellung ist ein Foto der obersten Geschossdecke vor der Dämmung vorzulegen.
Die Stadt Versmold fördert die Dämmung der Kellerdecke in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit pauschal 300 Euro, maximal jedoch bis 50% der Materialkosten.
Gefordert wird eine Mindestdämmdicke von 8 cm bei Verwendung von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035. Es können auch andere Dämmstoffqualitäten verwendet werden, wenn durch Anpassung der Dicke die gleiche Dämmwirkung erzielt wird.
Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die fachkundige Verlegung, unterstützt aber durch entsprechende Beratungsangebote.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine gleichgerichtete Förderung der KfW/BAFA in Anspruch genommen wird.
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Für die Antragstellung ist ein Foto der Kellerdecke vor der Dämmung vorzulegen.
Die Stadt Versmold fördert die Dämmung der Fassade in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit folgenden Fördersätzen:
Mindest-Dämmdicke | Förderbetrag | |
---|---|---|
Außenwanddämmung | 16 cm / WLG 035 | 500 € / max. 50 % Materialkosten |
Innenwanddämmung | 6 cm / WLG 035 | 300 € / max. 50 % Materialkosten |
Kerndämmung | - | 50 € pro Kubikmeter Dämmstoff/ max. 500 € |
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Für die Antragstellung ist ein Foto der ungedämmten Wand vorzulegen.
Die Stadt Versmold fördert die Dämmung von Rollladenkästen in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit pauschal 30 Euro pro Rollladenkasten. Die max. Fördersumme beträgt 150 €.
Gefordert wird die Verwendung von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035.
Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die fachkundige Verlegung, unterstützt aber durch entsprechende Beratungsangebote.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine gleichgerichtete Förderung der KfW/BAFA in Anspruch genommen wird
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Für die Antragstellung ist ein Foto des ungedämmten Rollladenkastens vorzulegen.
Gefördert werden nur Neuanlagen, welche nach dem 31.12.2023 errichtet werden.
Es werden alle Anlagen gefördert, die eine Leistung von mindestens 10 kWp erreichen.
Auch kleinere Anlagen unter 10 kWp sind anteilmäßig förderfähig, wenn das Kriterium der maximalen Dachbelegung erfüllt ist. Die maximale Dachbelegung gilt dann als erfüllt, wenn sämtliche geeigneten Dachflächen unter Berücksichtigung der Ausrichtung zur Sonne, möglicher Verschattungen durch z.B. Bäume oder Dachaufbauten, maximal ausgenutzt werden.
Als Entscheidungsgrundlage wird das Solardachkataster des Kreises Gütersloh hinzugezogen.
Fassadenanlagen sowie Norddachanlagen werden ohne das Kriterium der maximalen Dachbelegung bzw. ohne Mindestgröße gefördert, um zusätzliche Möglichkeiten der Energiegewinnung zu unterstützen. Eine Doppelförderung (progres.nrw – Klimaschutztechnik) wird allerdings ausgeschlossen.
Bei allen geförderten Anlagen muss es sich um Neuanlagen handeln, die nach dem 31.12.2023 errichtet wurden und für die vor Maßnahmenbeginn ein Antrag bei der Stadt bewilligt wurde. Erweiterungen bestehender PV-Anlagen sind nicht förderfähig.
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Der Zuschuss beträgt 50 Euro/kWp Anlagen-Leistung, maximal 500 Euro.
Fassadenanlagen und Norddachanlagen werden mit 100 Euro/kWp Anlagen-Leistung, max. 1000 €, bezuschusst.
Für die Antragstellung ist ein Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot einzureichen, aus dem die geplante Leistung der Anlage hervorgeht. Für Anlagen kleiner 10 kWp ist dem Antrag zur Überprüfung der maximalen Dachbelegung ein Belegungsplan beizufügen. Für Norddachanlagen und Fassadenanlagen ist dem Antrag zur Überprüfung der Ausrichtung bzw. zur Kennzeichnung des Standortes ebenfalls ein Belegungsplan beizufügen
Mit Balkonmodulen können auch Mieter oder Kleingärtner die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Auch diese Möglichkeit fördert die Stadt Versmold mit einem pauschalen Zuschuss.
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDENormen entsprechen. Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese ein.
https://www.pvplug.de/marktuebersicht/
Das Balkonmodul ist mit einem Wieland-Stecker oder durch Direktverdrahtung anzuschließen, solange die entsprechende Elektronorm nicht geändert wurde.
Unter der Voraussetzung, dass das Gesetz (Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetze und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, Solarpaket 1) in Kraft tritt, dürfen die Wechselrichter in Summe 800 W / (VA) Einspeiseleistung nicht überschreiten und die Obergrenze für die angeschlossenen Module liegt bei 2.000 W.
Solange das Gesetz nicht in Kraft tritt, gilt weiterhin, dass die Wechselrichter in Summe 600 W / (VA) Einspeiseleistung nicht überschreiten dürfen und eine Kopie der Anmeldung bei den Stadtwerken Versmold GmbH vorzulegen ist.
Es werden max. zwei Anlagen je Wohneinheit gefördert, deren Wechselrichter in Summe die gültige Einspeiseleistung nicht überschreiten.
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Pauschaler Zuschuss zu den Anschlusskosten: 100 €/Anlage.
Die Montage des Balkonkraftwerkes darf erst nach der schriftlichen Förderzusage erfolgen.
Als Nachweis dient der Kaufbeleg. Liegt das Kaufdatum vor der Förderzusage, muss der Montagetermin (z.B. durch Foto oder Installationsrechnung) nachgewiesen werden.
Antragsberechtigt sind alle EigentümerInnen von Gebäuden und für die Balkonmodule, MieterInnen von Objekten, welche sich im Stadtgebiet der Stadt Versmold befinden.
Für alle Frage rund um das Förderprogramm steht Ihnen Heike Brüggemann von der Stadt Versmold unter Telefon 05423- 954 265 oder per Mail unter heike.brueggemann@versmold.de gerne zur Verfügung.
Das Programm gilt ab dem 01.01.2024. Ab diesem Tag können Sie die Anträge elektronisch oder schriftlich einreichen.
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