Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ der Stadt Versmold

Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen

Die Stadt Versmold geht in das vierte Jahr mit dem Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen der Versmolder Bürgerinnen und Bürger.
Hierfür stehen in diesem Jahr 50.000 € zur Verfügung. Dieses ist exakt der Betrag, welchen die Stadt Versmold sonst nach Abzug sämtlicher Kosten als finanziellen Ertrag bei den eigenen Photovoltaikanlagen im Jahr erwirtschaftet.
Am 12.05.2020 beschloss der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, auf Vorschlag der Verwaltung, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen, um somit das „durch die Kraft der Sonne“ verdiente Geld wiederum in Klimaschutzmaßnahmen zur CO2- Einsparung in Versmold zu reinvestieren.
Das Förderprogramm gilt ab dem 01.01.2023 und ist an alle Privatpersonen der Stadt Versmold gerichtet. Somit kann jeder, egal ob EigentümerIn oder MieterIn, der/ die regional etwas zum Klimaschutz beitragen möchte, hiervon profitieren.

Hinweis für die Installation von PV-Anlagen:
Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen die Stadtwerke Versmold künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Versmold unter https://www.stadtwerke-versmold.de/netz/einspeisung/erzeugungsanlage-kleiner-135kw/

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:

1. Gebäudehülle optimal gedämmt

  1. 1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung

Als besonderen Service unterstützt die Stadt Versmold eine Fördermittelberatung und insbesondere
die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird
die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt, Land oder Bund noch einfacher.
Voraussetzungen und Zuschusshöhe:

  1. 1.1 Einzelmaßnahmen BAFA

Es gelten die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude.
Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Einzelmaßnahmen bei der BAFA.
Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters von pauschal
250 €, maximal 50% der Kosten des Energieberaters gewährt.

  1. 1.2 KfW Effizienzhäuser

Es gelten die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261) – Wohngebäude
- Kredit.
Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Effizienzhäuser bei der KfW. Hierfür
wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters von pauschal 500 €,
maximal 50% der Kosten des Energieberaters gewährt.
Als Verwendungsnachweis für die Fördermittelberatung und Antragsstellung werden spätestens
7 Monate nach der Fördermittelzusage folgende Nachweise benötigt:

  • durch einen Sachverständigen ausgefüllte „Bestätigung zum Antrag“
  • Kopie der Rechnung des Energieberaters
  1. 2. Dämmung der obersten Geschossdecke
    Die Stadt Versmold fördert die Dämmung der obersten Geschossdecke in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit pauschal 500 Euro, maximal jedoch bis 50% der Materialkosten.

    Gefordert wird eine Mindestdämmdicke von 22 cm bei Verwendung von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035. Es können auch andere Dämmstoffqualitäten verwendet werden, wenn durch Anpassung der Dicke die gleiche Dämmwirkung erzielt wird.
    Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die fachkundige Verlegung, unterstützt aber durch entsprechende Beratungsangebote.
    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine gleichgerichtete Förderung der KfW/BAFA in Anspruch genommen wird.
  1. 3. Dämmung der Kellerdecke
    Die Stadt Versmold fördert die Dämmung der Kellerdecke in Eigenleistung oder durch ein Unternehmen mit pauschal 300 Euro, maximal jedoch bis 50% der Materialkosten.
    Gefordert wird eine Mindestdämmdicke von 8 cm bei Verwendung von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 035. Es können auch andere Dämmstoffqualitäten verwendet werden, wenn durch Anpassung der Dicke die gleiche Dämmwirkung erzielt wird.
    Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die fachkundige Verlegung, unterstützt aber durch entsprechende Beratungsangebote.
    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine gleichgerichtete Förderung der KfW/BAFA in Anspruch genommen wird.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:

  • Kopie der Handwerkerrechnung bzw. Kopie der Rechnung über das Material, aus der die Dämmstoffdicke und Wärmeleitfähigkeitsgruppe sowie die Kosten hervorgehen.

2. Stromerzeugung erneuerbar mit Photovoltaik (PV)

Gefördert werden nur Neuanlagen, welche nach dem 31.12.2022 errichtet werden.

  1. Photovoltaik mit maximaler Dachbelegung mit 50€/ kWp Anlagen- Leistung, maximal 500€
  2. Balkonmodule mit 100€/ pro Anlage

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle EigentümerInnen von Gebäuden und für die Balkonmodule, MieterInnen von Objekten, welche sich im Stadtgebiet der Stadt Versmold befinden.

Wie wird ein Antrag gestellt und wie läuft das Verfahren ab?

  • Anschließend ist der Antrag auf Förderung vor Beginn der Bauausführung schriftlich bei der Stadt Versmold einzureichen. Als Beginn der Baumaßnahme gilt der Start der Bauausführung. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
  • Die Fördermittelzusage erfolgt schriftlich durch die Stadt Versmold.
  • Spätestens 7 Monate nach Durchführung der Maßnahme müssen die im Förderantrag genannten Unterlagen als Verwendungsnachweis eingereicht werden.
  • Abschließend wird das Vorhaben geprüft und der Förderbetrag auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Wer ist Ihr Ansprechpartnerin für das Förderprogramm?

Für alle Frage rund um das Förderprogramm steht Ihnen Heike Brüggemann von der Stadt Versmold unter Telefon 05423- 954 265 oder per Mail unter heike.brueggemann@versmold.de gerne zur Verfügung.

Wann können Förderanträge gestellt werden?

Das Programm gilt ab dem 01.01.2023. Ab diesem Tag können Sie die Anträge elektronisch oder schriftlich einreichen.

Werden alle eingehenden Anträge berücksichtigt?

  • Die Stadt Versmold fördert solange Projekte, wie sich Fördermittel im Haushalt befinden.
  • Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Förderrichtlinien und Antragsformular

Online-Antrag

 
 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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