Die Stadt Versmold geht in das vierte Jahr mit dem Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen der Versmolder Bürgerinnen und Bürger.
Hierfür stehen in diesem Jahr 50.000 € zur Verfügung. Dieses ist exakt der Betrag, welchen die Stadt Versmold sonst nach Abzug sämtlicher Kosten als finanziellen Ertrag bei den eigenen Photovoltaikanlagen im Jahr erwirtschaftet.
Am 12.05.2020 beschloss der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, auf Vorschlag der Verwaltung, dieses Förderprogramm auf den Weg zu bringen, um somit das „durch die Kraft der Sonne“ verdiente Geld wiederum in Klimaschutzmaßnahmen zur CO2- Einsparung in Versmold zu reinvestieren.
Das Förderprogramm gilt ab dem 01.01.2023 und ist an alle Privatpersonen der Stadt Versmold gerichtet. Somit kann jeder, egal ob EigentümerIn oder MieterIn, der/ die regional etwas zum Klimaschutz beitragen möchte, hiervon profitieren.
Hinweis für die Installation von PV-Anlagen:
Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen die Stadtwerke Versmold künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtwerke Versmold unter https://www.stadtwerke-versmold.de/netz/einspeisung/erzeugungsanlage-kleiner-135kw/
Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:
Als besonderen Service unterstützt die Stadt Versmold eine Fördermittelberatung und insbesondere
die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird
die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt, Land oder Bund noch einfacher.
Voraussetzungen und Zuschusshöhe:
Es gelten die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude.
Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Einzelmaßnahmen bei der BAFA.
Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters von pauschal
250 €, maximal 50% der Kosten des Energieberaters gewährt.
Es gelten die Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261) – Wohngebäude
- Kredit.
Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Effizienzhäuser bei der KfW. Hierfür
wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des Energieberaters von pauschal 500 €,
maximal 50% der Kosten des Energieberaters gewährt.
Als Verwendungsnachweis für die Fördermittelberatung und Antragsstellung werden spätestens
7 Monate nach der Fördermittelzusage folgende Nachweise benötigt:
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens 7 Monate nach der Fördermittelzusage eingereicht werden:
Gefördert werden nur Neuanlagen, welche nach dem 31.12.2022 errichtet werden.
Antragsberechtigt sind alle EigentümerInnen von Gebäuden und für die Balkonmodule, MieterInnen von Objekten, welche sich im Stadtgebiet der Stadt Versmold befinden.
Für alle Frage rund um das Förderprogramm steht Ihnen Heike Brüggemann von der Stadt Versmold unter Telefon 05423- 954 265 oder per Mail unter heike.brueggemann@versmold.de gerne zur Verfügung.
Das Programm gilt ab dem 01.01.2023. Ab diesem Tag können Sie die Anträge elektronisch oder schriftlich einreichen.
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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