Geflügelpest: Tierseuchenverfügung aufgehoben Sperr- und Beobachtungsgebiet am Samstag außer Kraft / Stallpflicht kreisweit bleibt bestehen

01.04.2021

Der Kreis Gütersloh hat per Amtsblatt die Aufhebung der Tierseuchenverfügung angekündigt, die nach einem Ausbruch von Geflügelpest in Versmold dort erlassen wurde.

Sperr- und Beobachtungsgebiet sowie alle damit verbundenen Beschränkungen sind damit ab Samstag, 3. April, 0 Uhr außer Kraft. Die Restriktionen in den Gebieten waren am 4. März erlassen worden, nachdem es in einem Entenmastbetrieb zu einem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (H5N8) gekommen war. Davon unberührt bleiben die Beschränkungen im Bereich um Beelen (Kreis Warendorf) und Delbrück (Kreis Paderborn). Ebenso unberührt davon ist die Stallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh.

Pressemitteilung vom Kreis Gütersloh

 
 

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

Sie finden uns auch hier