Die Stadt Versmold weist in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde darauf hin, dass ihr mit Datum vom 19.06.2018 seitens des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 2.500,- € als sog. „Pauschalzuweisung für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen“ für das Jahr 2018 bewilligt wurden.
Zusammen mit einem Zuschuss in gleicher Höhe, der durch die Stadt Versmold bereitgestellt wird, ergibt sich ein Förderbetrag in Höhe von 5.000,- €, der für kleinere Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten für in die Denkmalliste der Stadt Versmold eingetragene Denkmäler verfügbar ist.
Profitieren können davon alle privaten Eigentümer von Versmolder Denkmälern, unabhängig davon, ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes Objekt handelt. Voraussetzung dabei ist nur, dass das betreffende Objekt „offiziell“ in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist.
Die Mittel sind nur für denkmalpflegerische Maßnahmen an geschützten Denkmälern vorgesehen, die zur Erhaltung der Substanz und/oder des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch diese Maßnahmen, wie generell bei jedem Denkmal, einer sog. denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen, die vor der Durchführung bei der Stadt Versmold zu beantragen ist. Das bedeutet, dass vor einer evtl. Zuschussgewährung KEINESFALLS mit der jeweiligen Sanierungsmaßnahme begonnen werden darf. Eine nachträgliche Zuschussgewährung bereits abgeschlossener Maßnahmen ist daher ausnahmslos ausgeschlossen.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden 5.000,- € erfolgt nach dem sog. „Windhundprinzip“, d.h. nach zeitlicher Reihenfolge der Antragseingänge. Da möglichst viele Denkmaleigentümer in den Genuss einer Förderung kommen sollen, ist beabsichtigt, den zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag möglichst anteilig auf verschiedene Objekte zu verteilen.
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