Durch das Stadtgebiet Versmold verlaufen viele Gewässer. Besonders durch die Nähe zum Aabach kann es in Versmolds Stadtgebiet zu Hochwasserereignissen kommen. Auch Loddenbach und Hessel gelten als sogenannte Risikogewässer.
Die Bezirksregierung Detmold hat in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh und der Stadtverwaltung Versmold in den letzten Jahren die potenziellen Gefahren analysiert und Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre persönlichen Risiken einschätzen und Vorsorge treffen.
Die Hochwassergefahrenkarten für Versmold zeigen, wo und wie hoch das Wasser im Falle eines Hochwasserereignisses stehen kann. https://www.hochwasserkarten.nrw.de/
Zum besseren Verständnis der Karten gibt es eine Lesehilfe als PDF.
Ebenso können Sie auf www.uvo.nrw.de (Rubrik: Wasser/ Hochwasser/ HWRM-RL Gefahrenkarte) unter Eingabe Ihrer Adresse erkennen, ob Ihr Grundstück in einem Hochwassergefahrenbereich liegt.
Aus den Hochwassergefahrenkarten erkennen Sie, ob Sie bzw. Ihr Verantwortungsbereich bei Hochwasser betroffen sein können (blaue Flächen). Die Karten zeigen allerdings nur die Gefahren durch Flusshochwasser, nicht die durch Sturzfluten, die bei Starkregen quasi überall und lokal sehr begrenzt auftreten können. Zum Thema "Starkregenereignisse" gibt es untenstehend weiterführende Informationen.
Die Karten gibt es jeweils für drei Szenarien.
Die Farbintensität der blau eingefärbten Flächen in den Karten zeigt die unterschiedlichen Wassertiefen an: Je dunkler das Blau, desto tiefer ist das Wasser an der überfluteten Stelle.
Treffen Sie Vorsorge! Dies ist in Ihrem eigenen Interesse. Zudem besteht auch gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine gesetzliche Verpflichtung für Jedermann, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z.B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl. Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Die Gefahr etwa eines Dammbruchs oder der Verklausung (ein teilweiser oder vollständiger Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes) von Brücken und Durchlässen kann nicht ausgeschlossen werden. Im Vorfeld können Risiken oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.
Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: Von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist es auch wichtig, sich organisatorisch vorzubereiten, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen, z. B. Informationen über Wasserstände (Pegelabruf), kennen und nutzen.
Einen guten Überblick, auf was zu achten ist und welche Maßnahmen es gibt, liefert die Hochwasserschutzfibel des Bundes:
Die Feuerwehr und andere Einrichtungen der Gefahrenabwehr müssen sich bei großen Ereignissen mit erster Priorität um die Rettung von Menschenleben oder den Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen kümmern. Sie können nicht überall gleichzeitig vor Ort sein. Daher dürfen Sie sich auf die Hilfe durch die Feuerwehr (Keller auspumpen, Schutz Ihres privaten Eigentums etc.) bei Hochwasser nicht in jedem Fall verlassen.
Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind in der Regel als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder mindestens "vorläufig gesichert". In festgestzten sowie vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Informationen darüber, ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie beim Kreis Gütersloh, Untere Wasserbehörde.
Ebenso können Sie dies auch unter Eingabe Ihrer Adresse unter www.uvo.nrw.de (Rubrik: Wasser/ Hochwasser/ Überschwemmungsgebiete) abrufen.
Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Gütersloh.
Planen Sie auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet einen Neu- oder Umbau, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen Ausgleich des in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraums (Retentionsraumausgleich) gesorgt wird. Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Daher müssen Sie in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. Treten Sie dazu vor der Antragstellung mit der Baugenehmigungsbehörde oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh in Kontakt und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.
In Gebieten, die erst ab einem extremen Hochwasserereignis betroffen sind (HQ extrem), dürfen Sie bauen. Beachten Sie aber, dass Schäden durch Hochwasser auch hier möglich sind, beispielsweise wenn z. B. der Durchfluss unter einer Brücke eingeschränkt ist. Solche Gefahren sind in "trockenen Zeiten" schwer zu erkennen, auch gibt es aufgrund der Seltenheit der Ereignisse oft keine Erfahrungswerte. In HQextrem -Bereichen können die Schäden im Katastrophenfall jedoch besonders verheerend sein, wenn man sich in Sicherheit wiegt und nicht vorsorgt. Ein Blick in die Gefahrenkarten hilft, die Risiken vorausschauend zu reduzieren.
Grundsätzlich gibt es drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens:
Achten Sie auch darauf, dass von Ihrem Gebäude oder Ihren Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut.
Der Risikobereich des Aabaches zieht sich durch den Versmolder Innenstadtbereich. Die Bebauung reicht in der Ortslage bis dicht an das Gewässer heran, so dass eine Gefährdung durch Hochwasser besteht.
Bereits vor Jahrzehnten wurde eine wirkungsvolle Maßnahme der Rückhaltung oberhalb der Innenstadt im Bereich der Stockheimer Straße durch Anlegung einer Umflut hergestellt, so dass bei höherem Wasserstand ein Großteil des anfallenden Oberflächenwassers über die Umflut abgeschlagen wird, bevor es den Innenstadtbereich erreicht.
Ein HQ häufig ufert in Versmold nur geringfügig aus; neben einer geringen Anzahl von Gebäuden sind vornehmlich Freizeit- und Erholungsgebiete betroffen.
Bei einem Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) sind im größeren Maß auch innerstädtische Wohngebiete (Bereich westlich Kämpenstraße und westlich Gartenstraße sowie Teilbereiche Hopfengarten, Parkstraße, Caldenhofer Weg und Aabachstraße) betroffen. Auch der innerstädtische Bereich mit vielen Geschäften liegt in dieser Gefährdungszone. Die Fließgeschwindigkeiten betragen zwischen 0,5-2 m/s.
Bei einem HQ extrem sind zudem Gemeindebedarfseinrichtungen betroffen, die Fließgeschwindigkeiten betragen hierbei ebenfalls zwischen 0.5-2 m/s.
Insgesamt betrachtet ist der Versmolder Innenstadtbereich als hochwassergefährdet einzustufen; bei Ereignissen ab der hohen Wahrscheinlichkeit beginnt die Ausuferung hier mit einem großen Schadenspotenzial.
Durch die Gewässer Loddenbach und Hessel können Überschwemmungen im Versmolder Außenbereich entstehen. Bei einem HQ 100 sind hier größtenteils landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen.
Der Hochwasserrisiko-Managementplan Ems umfasst eine Risikobeschreibung und benennt Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche, die im Zusammenhang mit Hochwasser im Flussgebiet Ems relevant sind. Auch Versmolds Gewässer gehören zum Flussgebiet Ems. Ein "Steckbrief" zeigt für Aabach, Loddenbach und Hessel die bestehenden Risiken, umgesetzte und geplante Maßnahmen sowie die Zuständigkeiten.
Der aktuelle Plan für Versmold zeigt Maßnahmen auf, die auf kommunaler Ebene durchgeführt werden und ist einzusehen unter folgendem externen Link:
Der Hochwasserrisiko-Managementplan wurde von der Bezirksregierung
Detmold unter Einbindung von Akteuren verschiedener Ebenen und Bereiche
erarbeitet. Für Ihren Einzugsbereich hat sich auch die Stadt Versmold an
der Planung beteiligt. Der Ansatz des Hochwasserrisiko-Managements ist,
Hochwasser möglichst gar nicht erst zu einem Risiko für den Menschen
und seine Tätigkeiten werden zu lassen, beispielsweise indem das Wasser
in Auen oder durch Rückhaltebecken kontrolliert abfließen kann, statt in
bebautem Gebiet über die Ufer zu treten. Wo Risiken nicht gänzlich
vermieden werden können, sollen zumindest die möglichen Schäden
gemindert werden, etwa durch ein koordiniertes Risikomanagement von
Kommunen und Unternehmen, durch bauliche Maßnahmen und durch eine gut
vorbereitete Gefahrenabwehr.
Die kommunalen Maßnahmen müssen individuell durch die Eigenvorsorge ergänzt werden. Informationen zur Eigenvorsorge finden Sie auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Flussgebiet NRW
Im Gegensatz zum Hochwasser in Bächen und Flüssen aufgrund langanhaltender Niederschläge ist eine präzise Vorhersage von Starkniederschlägen nicht möglich. Deshalb ist eine bauliche Vorsorge an Gebäuden und Grundstücken hierbei besonders wichtig.
Wenn in sehr kurzer Zeit große Niederschlagsmengen fallen, kann dies schnell zu lokalen Überschwemmungen führen aufgrund rasch ansteigender Gewässer und einer überlasteten Kanalisation.
Weitere Hilfen und Informationen zum Thema Starkregen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Flussgebiet NRW
Hochwasserschutz;
hier: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hessel, Alte und Neue Hessel
Hochwasserschutz; hier: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Hessel, Alte und Neue Hessel
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