Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gewinnen die Baulücken in den Innenbereichen der Ortsteile immer mehr an Bedeutung.
Laut Baugesetzbuch hat eine städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu erfolgen. Auch soll im Sinne des Umweltschutzes sparsam und schonend mit Grund und Boden umgegangen werden. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung, bei der die städtebauliche Innenentwicklung eine wesentliche Rolle spielt, ist die Schließung von Baulücken somit eine gute Möglichkeit, Bauflächen bereitzustellen.
Auch die bessere Ausnutzung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen ist ein wichtiger Grund, die Schließung von Baulücken im innerstädtischen Zusammenhang zu verfolgen. Das Baulückenkataster ist somit ein wichtiger Baustein zur Baulandmobilisierung im Innenbereich.
Das Baulückenkataster der Stadt Versmold zeigt unbebaute Grundstücke und bietet so allen interessierten Personen eine Möglichkeit, sich über mögliche Bauplätze zu informieren. Aus dem Baulückenkataster können allerdings keine planungs- oder bauordnungsrechtlich relevanten Ansprüche abgeleitet werden. Ebenso enthält das Kataster keine Angaben über den Grundstückseigentümer oder über seine Absicht, das Grundstück zu veräußern. Es besteht auch keine Verpflichtung, ein Grundstück, das im Baulückenkataster eingestellt ist, zu bebauen.
Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert, jedoch ist nicht auszuschließen, dass Flächen nicht erfasst oder zwischenzeitlich bebaut wurden.
Jeder Eigentümer hat das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Baulücke einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich unter Angabe der Adresse sowie der Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer erfolgen. Der Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Grundstücks ist jederzeit, auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters, möglich.
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