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Finanzen

Zwei Stapel mit Centstücken. Im Hintergrund ist ein kleines Holzhaus

Hier finden Sie eine Übersicht der Gebühren und Hebesätze, des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das laufende Jahr sowie das Merkblatt Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung. Außerdem wird der Haushaltsplanentwurf veröffentlicht.

Gebühren und Hebesätze 2023

Hier finden Sie Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2023

Müllabfuhrgebühren
Abwassergebühren / Beiträge
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuern

personenbezogene Gebühr 0,64 EUR/Monat 9,96 €

behälterbezogene Gebühr

Volumen

Abfuhrrythmus

Monatliche Gebühr

Jahresgebühr

Restmüll




80 l

14-tägig

12,27 €

147,24 €

80 l

4-wöchentlich

6,97 €

83,64 €

120 l

14-tägig

16,21 €

194,52 €

120 l

4-wöchentlich

8,94 €

107,28 €

240 l

14-tägig

28,03 €

336,36 €





Komposttonne




80 l

14-tägig

9,78 €

117,36 €

120 l

14-tägig

12,48 €

149,76 €

240 l

14-tägig

20, 55 €

246,60 €





Saisonkomposttonne

01.04. bis 30.11.



80 l

14-tägig


86,48 €

120 l

14-tägig


112,40 €

240 l

14-tägig


190,00 €

Restmüllsack



4,00 €/Stück

Stadtwasser (seit 2022 = 1,64 € netto + 7 %) 1,75 €

Schmutzwassergebühr 1,99 EUR/cbm
(Maßstabseinheit ist die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres)

Regenwassergebühr 0,59 EUR/qm
(Maßstabseinheit ist die bebaute und befestigte Fläche, die an die öffentliche Anlage angeschlossen ist.)

Kanalanschlussbeitrag (Vollanschluss) 2,53 EUR/qm

Gebühr für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 48,00 € / cbm Abfuhrmenge + eine einmalige Jahresgebühr von 36 €

Gewerbesteuer 414 v. H.

Grundsteuer  A    247 v. H.

Grundsteuer  B    479 v. H.

1 Hund 54,00 EUR
2 Hunde je 66,00 EUR
3 Hunde oder mehr je 78,00 EUR

Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Hier finden Sie die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023

SEPA Lastschriftmandat

Zurzeit gibt es noch keine Möglichkeit, ein Sepa-Lastschriftmandat als Formular herunterzuladen.
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an folgende Kolleginnen, bei E-Mail bitte mit Angabe von Kassenzeichen, Steuerpflichtigem, IBAN und Kontoinhaber/Innen.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Christine SeebergFachbereich 4: Finanzen

RathausErdgeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 213
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Carmen SchnurFachbereich 4: Finanzen

Rathaus1. ObergeschossRaum/Raumnummer24
Tel.0 54 23 / 9 54- 123
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Informationen zur Grundsteuerreform

Für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, die rund um die anstehende Grundsteuerreform eingehen,
steht die Hotline des Finanzamtes zur Verfügung:

Die Hotline-Nummer lautet: 05241 / 3071 - 1959.
Servicezeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (durchgehend)

Ihre Ermittlungen werden online unterstützt unter
www.grundsteuer.nrw.de

Zur Erfassung Ihrer Ermittlungen und zur Vorbereitung Ihrer Eingaben bietet das Finanzamt eine Checkliste an unter
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Check-Liste_Wohngrdst.pdf

Zwischenzeitlich haben die erklärungspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt auch individuelle Informationsschreiben (aber nur für Wohnbaugrundstücke, d.h. für Einfamilien-/Zweifamilienhäuser
und Eigentumswohnungen) für Ihre Grundstücke zur Abgabe der Feststellung der neuen Grundsteuerwerte per Post erhalten. Bitte beachten Sie insbesondere die dem Informationsschreiben beigefügte Anlage, in der fast alle maßgebenden Daten für die Feststellungserklärung aufgeführt sind, soweit Sie dem Finanzamt vorliegen (u.a. Grundbuchblatt, Flurstück, Fläche, Bodenrichtwert).
Für das Baujahr (und ggf. das Jahr einer Kernsanierung) sowie für die Wohnfläche verweise ich höflichst auf die Kollegen und Kolleginnen des städtischen Bauamtes (z.B. Frau Grothaus unter 05423-954-162 oder Frau Bredemann 05423-954-262), falls Sie selbst keine Unterlagen/Informationen dazu besitzen.
Für Mietwohn-, Gewerbe- und gemischtgenutzte Grundstücke sowie für unbebaute Grundstücke sind keine Informationsschreiben vom Finanzamt versandt worden.

Ihre Feststellungserklärung müssen Sie grundsätzlich digital über die Online-Platform des Finanzamtes Elster.de abgeben. Hierzu unterstützt das Finanzamt in einem sehr anschaulichen Video mit einer ausführlichen Klickanleitung die Eigentümerinnen und Eigentümer unter folgendem Link:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-abgabe-der-feststellungserklaerung-mit-elster

Speziell für Privatpersonen mit Wohnsitz in der BRD, die sehr einfache Eigentumsverhältnisse aufweisen, (nur 1 Ein- oder Zweifamilienhaus, 1 Eigentumswohnung oder 1 unbebautes Grundstück) gibt es eine
einfache Online-Version „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter folgendem Link, ohne dass ein Elster-Online-Zugang angefordert und benutzt werden muss:
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Die Rechtsgrundlagen zur Grundsteuerwerterhebung 2022 entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung auf den Stichtag 01.01.2022:

Die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 ist eine besondere Herausforderung für Eigentümerinnen, Eigentümer und auch für die Finanzverwaltung, die nur durch aktive Unterstützung der Grundsteuerpflichtigen gelingen kann.

Herzlichen Dank im Voraus dafür ! Beachten Sie die Hinweise des Finanzamtes !

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Finanzamtes Gütersloh
Ihr Stadtsteueramt Versmold, 15. Juli 2022

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

Virtuelle Poststelle (VPS)

Öffnungszeiten

Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 

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