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Winterdienst

Person die Schnee schiebt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für eine gute Lebensqualität in Ihrem Wohngebiet ist die Straßenreinigung besonders im Winter von großer Wichtigkeit.
In weiten Teilen Versmolds sind sowohl die Straßenreinigung als auch der Winterdienst innerhalb des Stadtgebietes auf die Bürgerinnen und Bürger als Anlieger übertragen. Mit dieser Pflichtübertragung soll erreicht werden, dass in der Stadt auch bei winterlichen Verhältnissen ein sicherer Fußgängerverkehr möglich ist. Ohne die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger könnte die Stadt dieses Ziel für das gesamte innerörtliche Straßennetz nur durch eine zusätzliche Erhebung von Straßenreinigungsgebühren erreichen.

Häufige Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Winterdienst

Wer muss auf den Gehwegen Schnee räumen und streuen?

Verantwortlich sind die Grundstückseigentümer bzw. die Erbbauberechtigten, deren Grundstücke an die Straße angrenzt. Das gilt auch, wenn das Grundstück durch einen Graben, eine Böschung oder ähnliches von der Straße getrennt ist. In Mietverträgen kann die Pflicht auch auf die Mieter übertragen werden.

Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?

Ja! Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungs- oder Hausmeisterdienste bieten diesen Service an. Manchmal sind sicher auch die Nachbarn bereit einzuspringen. Trotzdem müssen die Eigentümer kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich geleistet wird. Sie können bei Schäden haftbar sein.

Wo muss geräumt bzw. gestreut werden?

Auf Gehwegen und gemischten Rad-/Gehwegen vor dem eigenen Grundstück. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück an mehreren Straßen liegt

In welchem Umfang muss geräumt werden?

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. In Straßen ohne Gehweg oder gemeinsamen Rad-/Gehweg ist auf der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Streifen ab begehbarem Fahrbahnrand als Gehweg freizuhalten.

Wohin mit dem Schnee?

Auf den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Gossen und Abläufe sowie Ein- und Ausfahrten. Bei größeren Schneemengen kann der Schnee auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Schnee auf Pflanzen erweist sich zum Schutz vor starken Temparaturschwankungen und frostbedingten Trockenschäden als nützlich.
Ausnahme: Schwerer, nasser Schnee sollte je nach Pflanzenart vorsichtig auf die Pflanzflächen verteilt werden. Verunreinigungen mit Streusalz kann zu Pflanzenschäden führen.
Achtung: Je mehr Schnee vom Gehweg auf die Straße geschippt wird, desto schmaler wird die Fahrbahn für die Autos.

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?

Wenn der Schneefall beendet ist bzw. nach dem Entstehen der Glätte, und zwar sofort. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte muss bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des nächsten Tages beseitigt werden.

Wann und was muss ich streuen?

Bei Eis und Schneeglätte ist auf Gehwegen oder genmeinsamen Rad- und Gehwegen zu streuen. Wenn gestreut werden muss, werden Splitt, Granulat und Sand empfohlen.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt, nämlich an gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen. Außerdem darf Salz in besonderen klimatischen Ausnahmefällen auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen gestreut werden, z.B. bei Eisregen.

Warum werden die öffentlichen Straßen mit Auftausalz gestreut?

Auf der Straße wird Feuchtsalz eingesetzt, das eine optimale Langzeitwirkung erreicht, während abstumpfende Mittel von den Fahrzeugen zerfahren werden und ungenutzt in der Kanalisation enden. Durch den Einsatz moderner Streutechnik werden die Salzmengen gegenüber manueller Ausbringung um ca. 3/4 reduziert.

Der Fahrdienst hat meine Einfahrt zugeschoben, was soll ich tun?

In solchen Fällen bitten wir um Verständnis. Die Anlieger müssen die Einfahrt wieder freiräumen. Das Zuschieben ist zwar ärgerlich und bedeutet eine gewisse Mehrarbeit. Aber beim Winterdienst haben die Benutzbarkeit der Straße und die Erreichbarkeit der Grundstücke absoluten Vorrang. Denken Sie bitte beispielsweise auch an die Notdienste und Müllentsorgung. Es ist leider technisch nicht möglich, dass die Räumfahrzeuge auf die Freihaltung der Grundstückszufahrten Rücksicht nehmen.

Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Wenn etwas passiert, können die Geschädigten unter Umständen Schadensersatz verlangen. Die Stadt Versmold hat die Möglichkeit, mit einem Bußgeld einzugreifen und die Erfüllung der Pflichten durchzusetzen.

Als Rechtsgrundlage gilt die aktuelle Straßenreinigungssatzung der Stadt Versmold

Was leistet der städtische Bauhof bei Schnee und Eis?

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs sind bei Schnee und Eis fast ausschließlich mit dem Räumen auf Versmolds Straßen beschäftigt.

Sie können aber nicht überall zeitgleich sein und schon gar nicht das gesamte Stadtgebiet räumen. Deshalb gibt es eine Prioritätenliste. So haben z.B. Straßen zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen sowie Busstrecken Vorrang.

Auch ist der Bauhof der Stadt Versmold nur auf städtischen Straßen, nicht aber auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen unterwegs.

Der Winterdienst beginnt morgens ab 3 Uhr und wird bei Bedarf in zwei Schichten gefahren- auf 140 km Straßen, 27 km Rad- und Fußwegen und auf weiteren öffentlichen Flächen.

Dokumente zum Anschauen und Herunterladen

Kontakt

Herr Dirk HenselmeyerFachbereich 3: Planen, Bauen, Umwelt

BauhofRaum/Raumnummer
Tel.0 54 23 / 47 56 75
Fax0 54 23 / 47 20 14
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Frau Sandra SzczypiorFachbereich 3: Planen, Bauen, Umwelt

Rathaus2. ObergeschossRaum/Raumnummer208
Tel.0 54 23 / 9 54- 170
Fax0 54 23 / 9 54- 115
E-Mail-AdresseE-Mail senden
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Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
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