Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Aus diesem Grund werden die durch das Geldwäschegesetz angesprochenen Personen und Unternehmen verpflichtet, aktiv bei der Geldwäscheprävention mitzuwirken.
Um den Verpflichteten im Bereich den Glücksspiels nach § 2 Absatz 1 Nr. 15 GwG einen Überblick über ihre geldwäscherechtlichen Pflichten zu geben und den Einstieg in das Thema Geldwäscheprävention zu erleichtern, hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ein Informationsblatt erstellt.
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd
Rathaus allgemein:
Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr
Weitere Öffnungszeiten