08.03.2019
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Regelungen für die Abfallsammlung aktualisiert. Vor dem Hintergrund der Regelungen wurden im Jahr 2018 für alle Straßen und Wege im Versmolder Stadtgebiet Gefährdungsbeurteilungen erstellt.
Diese haben zur Konsequenz, dass bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte wie beispielsweise Sackgassen ohne ausreichende Wendemöglichkeiten oder auch Straßen, bei denen aus diversen Gründen ein Rückwärtsfahren erforderlich ist, von den Abfuhrunternehmen künftig nicht mehr befahren werden. Zudem wurden Engstellen in Straßen katalogisiert, bei denen der erforderliche Mindestabstand zwischen Müllfahrzeug und Hindernis nicht eingehalten wird, so dass das Hin-dernis zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfuhr wenn möglich zu beseitigen ist.
Die von der Änderung betroffenen Haushalte werden seitens der Stadt Versmold in der kommenden Woche angeschrieben und sind entsprechend der Abfallentsor-gungssatzung der Stadt Versmold verpflichtet ihre Tonnen beziehungsweise ihre Säcke an einen vorgegebenen Alternativplatz zu stellen, andernfalls wird der auf dem Grundstück anfallende Abfall ab dem 1. April 2019 nicht mehr abgefahren. Rund 60 Straßen im gesamten Stadtgebiet sind von der Änderung betroffen. Zusätzlich werden in nächster Zeit einige Parkbuchten an den Straßen mit einer Markierung versehen. Die entsprechenden Parkplätze sind an den Abfuhrtagen frei zu halten, um so einen reibungslosen Ablauf der Müllabfuhr zu gewährleisten.
Die Entsorger müssen die Änderung der DGUV in Absprache mit den Kommunen umsetzen. Die DGUV-Regelungen zur Abfallsammlung dienen den Abfuhrunternehmen als Grundlage für die Anwendung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und gesetzlicher Regelungen. Dadurch ergeben sich Auswirkungen auf die Abfallsammlung vor Ort. Dazu gehört auch, dass Rückwärtsfahren und Zurücksetzen als gefährliche Verkehrsvorgänge möglichst zu vermeiden sind.
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