Neue Corona-Quarantäne Verordnung
01.12.2020
Ab sofort gilt eine neue Corona-Quarantäne-Verordnung. Diese regelt unter anderem:
Regelung für Personen, die einen PCR-Test aufgrund von Krankheitssymptomen oder aufgrund eines positiven PoC-Tests gemacht haben, bis zum Vorliegen des Testergebnisses:
- Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Testunterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben.
Regelung für Personen, die einen PCR-Test mit positivem Ergebnis erhalten haben:
- Bei einem positiven Test endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen bzw. während der Quarantäne auftreten, frühestens 10 Tage nach der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Regelung zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen einer Person, die einen PCR-Test mit positivem Ergebnis erhalten hat:
- Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds ebenfalls in Quarantäne zu begeben. Ausnahme: Dies gilt nicht für Personen, die mit der positiv getesteten Person seit dem Zeitpunkt der Testung sowie in den letzten zehn Tagen vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt hatten und ihrerseits keine Krankheitssymptome aufweisen.
- Die Quarantäne endet 14 Tage nachdem der Test bei dem positiv getesteten Haushaltsmitglied (Primärfall) vorgenommen wurde. Die genannten Personen haben das zuständige Gesundheitsamt über den Beginn der Quarantäne zu informieren und unverzüglich telefonisch zu kontaktieren, wenn sie Krankheitszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten.
- Soweit die örtlichen Ordnungs-oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese auch für Haushaltsangehörige den Regelungen dieser Verordnung vor.
Die gesamte Quarantäneverordnung gibt es hier: https://www.versmold.de/de-wAssets/docs/aktuelles/Corona/Erlasse/201130_QuarantaeneVO.pdf