Neue Coronaschutzverordnung
01.12.2020
Das Land NRW hat heute die neue Coronaschutzverordnung erlassen, die zunächst bis einschließlich 20 Dezember gültig ist. Neben den bereits bekannten Regelungen sind folgende Regelungen hinzugekommen.
- Es darf sich der eigene Hausstand mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes, höchstens jedoch 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt)im öffentlichen Raum treffen
- Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit höchstens 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt) möglich
- Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Grundstück, auf den Parkflächen und auf den Zuwegungen von Einzelhandelsgeschäften
- In Geschäften wird die Kundenanzahl weiter begrenzt. Pro angefangene 10 qm/ eine Person. Bei Geschäften über 800 qm darf die Anzahl von 80 Kunden plus eine Person pro angefangene 20 qm nicht überschritten werden.
- Zum Jahreswechsel sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt.
- Weiterhin bleiben Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Touristische Unterkünfte und körpernahe Dienstleistungen untersagt.
Die neue Coronaschutzverordnung steht ab sofort auf unserer Homepage.