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Quarantäne für sämtliche Beschäftigte des Konzerns – Konzernspitze eingeschlossen

20.06.2020

Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück. Der Kreis Gütersloh hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der nun sämtliche Beschäftigte der Unternehmensgruppe Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne gestellt sind – inklusive der Verwaltung, Management und der Konzernspitze.

Sie stellt auch zusätzlich sämtliche Haushaltsangehörige der Beschäftigten mit unter Quarantäne. „Wir werden alles unternehmen, um einen weitreichenden Lockdown im Kreis Gütersloh zu verhindern. Leider müssen wir feststellen, dass die für das Personal in den Produktionsbereichen am 16. Juni erlassenen Quarantänen nicht von allen eingehalten wurden“, erläuterte Landrat Sven-Georg Adenauer diesen Schritt. Die Überprüfung der Quarantäne wird jetzt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und mit weiteren auswärtigen Kräften deutlich verstärkt werden.

Der Schlachthof wurde bereits am Dienstag, 16. Juni, geschlossen. Heute folgte der Lebensmittelbetrieb. Auch der Werksverkauf steht seit heute Mittag für die Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Die Zerlegebetriebe und der Versand werden morgen Abend geschlossen. Der Kreis hatte dem Unternehmen in den Produktionsbereichen noch eine so genannte Arbeitsquarantäne gestattet, um die zuletzt geschlachteten Tiere noch zu Lebensmitteln verarbeiten zu können. Dem Unternehmen werden ab morgen nur in eng begrenzten Bereichen eine Arbeitsquarantäne (wie der Personalverwaltung, Unternehmensführung, Technik) eröffnet sein. Arbeitsquarantäne bedeutet, dass die Betroffenen sich nur zu Hause, in den zugelassen Betriebsbereichen und unter Beachtung von Hygieneauflagen auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück aufhalten dürfen.

Die Maßnahmen zu den weiteren Betriebsschließungen werden von Kreismitarbeitern, die dort unter anderem in der Fleischkontrolle tätig sind, begleitet und überwacht. So haben sie unter anderem Tore verplombt, Eingänge überwacht und Lkws kontrolliert. Die Schließungen umfassen einen Zeitraum von 14 Tagen.

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