21.08.2021
Mit dem Inkrafttreten der CoronaschutzVO vom 17.August gilt auch für sämtliche Zusammenkünfte der Stadtvertretung ab der 7- Tage-Inzidenz der Neuinfektionen von 35 oder darüber die sogenannte 3 G-Regel
Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich.
Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden beim Zutritt kontrolliert. Es wird gebeten diese vor Sitzungsbeginn unaufgefordert vorzuhalten.
Stadt Versmold
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33775 Versmold
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