22.03.2021
Nachdem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gilt ab morgen eine neue Coronaschutzverordnung.
Folgendes ändert sich:
dürfen jetzt nur noch nach den Regelungen des § 11 Absatz 3 der Verordnung mit vorheriger Terminvergabe für einen fest bestimmten Zeitraum und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Kundinnen und Kunden den Zutritt gestatten.
Damit wurden die Regelungen verschärft, um unzulässige Differenzierungen auszuschließen.
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