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Änderungen nach Urteil des OVG

22.03.2021

Nachdem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gilt ab morgen eine neue Coronaschutzverordnung.

Folgendes ändert sich:

  • Buchhandlungen
  • Schreibwarengeschäfte 
  • Gartenmärkte

dürfen jetzt nur noch nach den Regelungen des § 11 Absatz 3 der Verordnung mit vorheriger Terminvergabe für einen fest bestimmten Zeitraum und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Kundinnen und Kunden den Zutritt gestatten.

Damit wurden die Regelungen verschärft, um unzulässige Differenzierungen auszuschließen.

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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