13.02.2021
Das haben Bund und Länder in dieser Woche beschlossen. Ab morgen gilt daher eine neue Coronaschutzverordnung.
Diese beinhaltet im Wesentlichen die bereits greifenden Einschränkungen. Neu ist, dass die Maskenpflicht 10m vor dem Eingang von Geschäften gilt und nicht mehr auf dem gesamten Parkplatz bzw. Grundstück des Geschäftes.
Durch die Weiterführung des Lockdowns sind auch das Rathaus und die Außenstellen für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Für dringende Angelegenheiten die höchstpersönlich erledigt werden können, kann im Bürgerbüro oder im zuständigen Fachbereich ein Termin vereinbart werden. Die Stadtbibliothek bietet auch weiterhin ihren Medien-Abholservice an.
Da auch das Angebot von Randstunde und OGS auch im Februar kaum bzw. gar nicht genutzt werden kann, hat der Stadtrat auf Vorschlag von Bürgermeister Michael Meyer-Hermann am Donnerstag beschlossen, dass die Beiträge ausgesetzt werden. Diese werden nicht abgebucht bzw. bei Zahlung per Überweisung zurück erstattet.
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