07.10.2021
Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, werden die Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land NRW in der neuen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung getroffen.
Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes oder Alters nicht haben impfen lassen können, haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung mindestens einmal pro Woche.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums haben diese Personengruppen weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests:
Um das kostenfreie Testangebot weiterhin nutzen zu können, müssen sich die Betroffenen bei der Teststelle ausweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Mutterpass gilt dabei als Nachweis einer Schwangerschaft und einer bestehenden Stillzeit. Studierende, die einen in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, müssen ihre Studienbescheinigung und den Impfausweis vorzeigen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den für die Studie Verantwortlichen einen entsprechenden Nachweis ausstellen lassen. Kontaktpersonen können entweder ihre Bescheinigung vom Arzt oder vom Gesundheitsamt vorzeigen oder die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts nutzen. Dort müsste die Statusanzeige auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.
Alle anderen Personengruppen müssen für ihren Schnelltest zahlen. Wie teuer der wird, legen die jeweiligen Teststellen selbst fest. Wo im Kreisgebiet getestet wird, finden Interessiere auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona Kontaktpersonen erhalten Informationen zu den Teststellen durch das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh.
Achtung: Die Schnelltestangebote richten sich ausschließlich an Personen ohne Symptome. Wer sich krank fühlt, soll sich an seinen Hausarzt wenden. In diesen Fällen kann der Arzt wie gewohnt einen kostenfreien PCR-Test durchführen.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Testung und für wen sie weiterhin kostenfrei bleibt, liefert das Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22215
Pressemitteilung des Kreises Gütersloh
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