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Impfstart in den Hausarztpraxen für Personen mit Vorerkrankungen Impfzentrum kann keine neuen Atteste mehr annehmen

02.04.2021

Ab Mittwoch, 7. April, können auch Hausärzte ihre Patienten gegen das Coronavirus impfen. Zu Beginn schaffen ausgewählte Praxen im Kreisgebiet Impfangebote. Die Anzahl der Impfpraxen soll nach und nach erhöht werden.

Dieses Angebot wird momentan vorbereitet und richtet sich insbesondere an Personen mit Vorerkrankungen. Daher hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Impfstoff-Lieferungen für Personen mit Vorerkrankungen an die Impfzentren deutlich begrenzt. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh kann demnach keine neuen Atteste oder Anträge auf Höherpriorisierung oder Gleichstellung mehr entgegennehmen. Dies Betrifft Anträge der Priorisierungsgruppen 2 und 3.

Alle bisher eingereichten Anträge und Atteste von Personen mit Vorerkrankung werden die Mitarbeitenden im Impfzentrum weiterhin bearbeiten. „Wir sind bemüht, mit der uns zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge noch möglichst viele der bereits eingegangenen Anträge zu berücksichtigen“, betont Kim Ortmeier, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Die Betroffenen müssen sich nicht aktiv beim Impfzentrum melden, sondern werden von den Mitarbeitenden zwecks Terminvereinbarung angerufen. Aktuell werden Personen der Priorität 2 kontaktiert. Personen mit Attesten der Priorität 3 müssen sich weiter gedulden. Aufgrund der Umverteilung des Impfstoffes in die Arztpraxen und der sehr großen Menge an eingegangenen E-Mails und Briefen mit Attesten ist allerdings noch nicht klar, ob alle Personen, die bereits einen Antrag gestellt haben, im Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt geimpft werden. Personen mit Vorerkrankungen, die bisher kein Attest eingereicht haben und geimpft werden möchten, können sich nach Ostern bei den Hausärzten melden.

Pressemitteilung vom 03.04.2021

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