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Maskenpflicht bei Versammlungen im Freien

17.01.2022

Der Kreis Gütersloh weist mit Blick auf die auch im Kreis regelmäßig veranstalteten Versammlungen an Montagen darauf hin, dass es für diese Versammlungen neue Regeln gibt.

Mit der NRW-Coronaschutzverordnung vom 11. Januar ist bei Versammlungen im Freien grundsätzlich mindestens eine medizinische Maske zu tragen – unabhängig von der Zahl der Teilnehmer. Dies regelt die Coronaschutzverordnung unter §3. Dort heißt es: Wenn Personen unabhängig von ihrem Impfstatus Zugang zu einer Versammlung im Freien haben, ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn der Zugang auf immunisierte Personen beschränkt wird und dies auch kontrolliert wird beziehungsweise immunisierte und getestete Personen Zugang haben und einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. In der Verordnung heißt es wörtlich: „Die für die Veranstaltung oder Versammlung verantwortlichen Personen haben die teilnehmenden Personen über die geltenden Regelungen zu informieren und bei Verstößen auf die Einhaltung hinzuweisen.“

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh

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