11.01.2024
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt erstmalig und sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung endete am 19.02.24.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume, sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Für die 4. Runde wurde die Lärmkartierung in NRW außerhalb der Ballungsräume durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt und im Juli 2023 auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht. Dabei wurden Lärmkarten für Lärmeinwirkung von Hauptstraßen, Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, erstellt. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastung von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negative Lärmauswirkungen sichtbar. Bei Umgebungslärm handelt es sich um Lärm, welcher vom Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm oder von Industrieanlagen ausgeht.
Die Ergebnisse der Kartierung der Lärmbelastung (Lärmkartierung) sind auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) veröffentlicht.
Auf dem Stadtgebiet Versmold sind die folgenden Hauptverkehrsstraßen betroffen:
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgt erstmalig und sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung ist zwischen dem 15.01. und 19.02. über das Portal „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/versmold/beteiligung/themen) möglich.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärmes sind von den für die Straßen zuständigen Straßenbaulastträgern (Autobahn GmbH, Straßen.NRW) durchzuführen. Aus diesem Grund kann die Stadt Versmold keinen Einfluss auf die Umsetzung der Maßnahmen nehmen.
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