In der Bauleitplanung geht es beim Immissionsschutz vorrangig um Lärm (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Sportanlagenlärm) und Gerüche (Landwirtschaft, Gewerbe). Ziel muss immer ein verträgliches Miteinander der unterschiedlichen Nutzungsformen sein, wie Wohnen und Gewerbe, Wohnen und landwirtschaftliche Betriebe, Wohnen und Verkehrsanlagen oder auch Wohnen und Sportanlagen.
Dabei gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften und Regelwerke, nach denen sich die zulässigen Richtwerte bestimmen und die als Grundlage für die Bebauungsplanung dienen. Das konkrete Einzelvorhaben wird im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens beurteilt. Das ist allerdings nicht Aufgabe der Stadt Versmold, sondern fällt in die Zuständigkeit des Kreises Gütersloh als Bauaufsichtsbehörde mit seiner Fachabteilung Bauen/Wohnen/Immissionen oder unter Umständen auch in den Verantwortungsbereich anderer Immissionsschutzbehörden, je nach Art des Vorhabens.
Der Fachbereich 3 im Rathaus kann dazu gerne Auskunft geben bzw. im Bedarfsfalle die fachlich zuständige Stelle nennen.
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