Die Gebühren werden aufgrund der aktuellen Abfallgebührensatzung erhoben.
Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer oder die sonst dinglich Nutzungsberechtigten.
Die Festsetzung der Müllabfuhrgebühren erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid, der in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres bekanntgegeben wird.
Die Beratung der Bürger/Innen zu Behälterarten, -größe sowie zur Abfallvermeidung, -trennung und –entsorgung erfolgt im Fachbereich Bürgerdienste (siehe auch Abfall- und Umweltberatung).
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie auf der Homepage. (Klicken Sie hier)
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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Do auch 14-18 Uhr
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