Die Wohnungsvermittlungsstelle verfolgt vorrangig das Ziel, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft (z.B. KWG Halle) dringend wohnungssuchende Versmolder Haushalte zu unterstützen.
Hierbei werden einerseits jene Haushalte berücksichtigt, welchen der Gesetzgeber einen besonderen Vorrang einräumt (zum Beispiel Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Wohnungslose und so weiter), und andererseits die durch das Wohnungsamt festgestellten Sachverhalte, die eine besondere Unterstützung erforderlich machen. Nach dem Sie einen WBS erhalten haben, sind zuerst folgende Informationen zu beachten: Viele Vermieter/innen von geförderten Wohnraum suchen sich ihre Mieter/innen selber aus.
Aus diesem Grund ist Ihre Eigeninitiative unbedingt erforderlich. Grundsätzlich gilt:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung durch das Amt für Wohnungswesen.
Eine Übersicht über vermietbarem Wohnraum in Versmold können Sie in Ihrer Tagespresse oder im Internet ersehen.
Aufgrund der geringen Anzahl der Wohnungen können leider nicht alle Wohnungssuchende berücksichtigt werden. Eine Voraussetzung ist eine besondere Dringlichkeit.
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.30 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
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