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Neue Coronaschutzverordnung ab 14.10.2020

14.10.2020

Das Land NRW hat auf Grund der steigenden Neuinfektionen bereits heute eine neue Coronaschutzverordnung erlassen

Damit gilt für private Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum ab 14. Oktober: Unabhängig von der lokalen Inzidenz sind maximal 50 Personen erlaubt, in Hotspots maximal 25.

Ab einer lokalen 7-Tages-Inzidenz von 50 gelten dann verbindliche Einschränkungen:

  • Reduzierung auf 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum
  • Einschränkung der Öffnungszeiten von Kneipen & Restaurants
  • Keine Veranstaltungen über 500 Teilnehmer (Draußen) und über 250 Teilnehmer (in Innenräumen), hier gilt dann die Maskenpflicht am Platz
  • Reduzierung der Teilnehmer auf 25 bei privaten Feiern im öffentlichen Raum

Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet Sie hier.

Grafiken: Land NRW

Kontakt

Stadt Versmold
Münsterstraße 16
33775 Versmold
Telefon 0 54 23 / 9 54 - 0
Telefax 0 54 23 / 9 54 - 115
mlvrsmldd

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Öffnungszeiten

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Mo-Fr: 8-12.30 Uhr
Do auch 14-18 Uhr

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