14.10.2020
Das Land NRW hat auf Grund der steigenden Neuinfektionen bereits heute eine neue Coronaschutzverordnung erlassen
Damit gilt für private Feiern aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum ab 14. Oktober: Unabhängig von der lokalen Inzidenz sind maximal 50 Personen erlaubt, in Hotspots maximal 25.
Ab einer lokalen 7-Tages-Inzidenz von 50 gelten dann verbindliche Einschränkungen:
Die aktuelle Coronaschutzverordnung findet Sie hier.
Grafiken: Land NRW
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